I. Kojen-Charter
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1 Woche Traum-Segel-Törn
Panama - San Blas Inseln auf Luxus-Segel-Yacht-Hotel
"SY-Pinocchio"
in Doppelkabinen pro Person
Minimumbelegung 2 Gäste, Maximum 6 Gäste!
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ab 695,00 € |
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2 Wochen Traum-Segel-Törn
Panama - San Blas Inseln
auf Luxus-Segel-Yacht-Hotel
"SY-Pinocchio"
in Doppelkabinen pro Person
Minimumbelegung 2 Gäste, Maximum 6 Gäste!
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ab 1.390,00 € |
II. Kojen-Charter für Individuelle Törn-Gestaltung
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In unseren Doppelkabinen pro Person / Woche
Minimumbelegung 2 Gäste, Maximum 6 Gäste!
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ab 695,00 € |
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In unserer großzügigen Luxus-Achter-Kabine "Honeymoon Suite" von 2 Seiten verspiegeltes großes Doppelbett mit privatem Bad und WC,
pro Person / Woche Maximal 2 Gäste!
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ab 795,00 € |
| Kind 0-11 Jahre in unseren Doppelkabinen / pro Kind / Woche |
395,00 € |
| Allein-Reisende in Doppelkabine 40% Aufschlag |
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III. Gruppen-Yacht-Charter für das komplette Segel-Yacht-Hotel
Wir segeln nur mit den von Ihnen gebuchten Personen. (Keine Fremd-Gäste)
| Bis zu 4 Personen - Segel-Törn Islas San Blas - pro Woche |
3.995,00 € |
| Bis zu 6 Personen - Segel-Törn Islas San Blas - pro Woche |
4.995,00 € |
Gesamt-Preis = Törnpreis + Nebenkostenpauschale
Alkoholische Getränke und Getränke ausserhalb der Tischzeiten werden nach Verbrauch an Bord abgerechnet.
Keine weiteren, versteckten Zusatz-Kosten an Board
Nebenkostenpauschale pro Person / Woche
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395,00 € |
Die Nebenkostenpauschale beinhalten alle Kosten:
Trinkwasser, so viel Sie mögen . Wir haben eine große See-Wasser-Entsalzungsanlage -Wassermacher
Vollpension, Skipper- und Köchin/Hostes-Betreuung, Marina-Gebühren, Natinal- und Marina- Parkgebühren, Wasser, Diesel, Dinghy-Benzin, Strom, Kasko-und Haftpflichtversicherung, Steuern, Bettwäsche und Handtücher, kostenlose Benutzung aller an Bord befindlicher Ausrüstungen (Hochsee-Angel-Ausrüstung, Schnorchelausrüstung u.s.w.) sowie die Endreinigung.
Die Vollpension besteht aus Kaffee und Tee, Saft, Wasser als Tischgetränke, großzügiges Frühstücks-Buffet, gesunden Mittags-Imbiss (Salat), mehrgängiges Abendessen, sowie einem Obstkorb mit exotischen Früchten und je nach Appetit zwischendurch Snacks
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Guten Appetit ...... |
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| Langusten - frisch aus dem Meer |
Königs-Schrims in Koblauch-Öl |
Knusprig-pikante Hähnchenschenkel |
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| Frisches, selbst gebackenes Brot |
Krabben-Cocktail in Koblauch |
Knusprige gegrillte Schweinshaxen |
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| Leckere, natürliche Nachspeisen |
Immer selbst gefangen See-Fisch |
Frischen Fisch im Gemüse-Bett |
Mit diesen Fotos dokumentieren wir die exellente Küche auf dem Luxus-Segel-Yacht-Hotel SY-Pinocchio
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Nicht im Buchungspreis enthalten sind: Hin und Rückflug, Trinkgelder, Alkoholische Getränke sowie alle Getränke ausserhalb der Tischzeiten, (diese werden dierkt an Board nach Verbrauch abgerechnet)
und Restaurantbesuche an Land, sowie alle individuelle Ausflüge (Inselrundflüge u.s.w.), Versicherung der Gäste, sowie offizielle Klarierungs-Kosten (soweit ein Länderwechsel statt findet), Transfer zum/vom Schiff.
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Nachdem Ihre Anfrage per Internet-Formular eingetroffen ist, wird kurzfristig geprüft, ob es freie Mitsegelgelegenheiten zum gewünschten Termin gibt.
Sie erhalten umgehend Nachricht. Ein Mitsegelvertrag wird Ihnen per e-Mail, Post oder Fax zugestellt. Das Formula senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben innerhalb einer Woche zurück.
Eine Bestätigung der Buchung kann erst erfolgen, wenn der von Ihnen unterzeichnete Mitsegelvertrag bei uns eingegangen ist. Sollten die Plätze zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar sein, werden Sie umgehend informiert, um eventuelle Terminverschiebungen abzuklären.
Bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn sollten Sie uns folgende Daten mitteilen:
| Ankunft : |
Name der Airline, Abflughafen, Flugnummer, Zeit |
Törnbeginn: Tag, Zeit |
| Abflug : |
Name der Airline, Ankunftsflughafen, Flugnummer, Zeit |
Törnende: Tag, Zeit |
Anschließend erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer An- und Abreise, Fährverbindungen, Hafenpläne, Terminbestätigungen etc.
Leistungen wie Flugbuchungen, Transfer u. a. sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Nebenabsprachen bedürfen in jedem Falle einer schriftlichen Bestätigung.
Eine Haftung über die An- und Abreise des Teilnehmers besteht nicht. Der Abschluß einer Auslandskrankenversicherung wird empfohlen.
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Teilnamebedingungen und Leistungen
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- Mit der Unterzeichnung des Mitseglervertrages durch den Eigner oder seinen rechtlichen Vertreter wird der Vertrag verbindlich abgeschlossen. Dieser Abschluss erfolgt mit Ihrer Unterschrift auch für alle weiteren im Mitseglervertrag aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung Sie wie für Ihre eigene Verpflichtung einstehen.
- Sie versichern durch Ihre Unterschrift, daß Sie sowie diejenigen Personen, für die Sie mitbuchen, gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen können.
- Die im Preis eingeschlossenen Leistungen sind auf unserer Homepage aktuell angegeben. Soweit nicht anders vermerkt, gehen die Kosten für Verpflegung (unter Einschluß des Skipperpaares) und Getränke sowie Treibstoff, Wasser, Hafengebühren etc. zu Ihren Lasten . Sie nehmen an einem sportlichen Unternehmen unter Kostenbeteiligung teil und schließen hiermit keinen Beförderungsvertrag ab. Sie sind Crewmitglied, und können nach Vermögen, Notwendiges bei der Bordroutine und anderen gemeinschaftlichen Aufgaben übernemen. Der Skipper (Schiffsführer) ist für das Schiff und für das Leben der Ihm anvertrauten Crew verantwortlich und muß daher erwarten, daß seinen Anordnungen Folge geleistet wird. Jeder Törn erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Loyalität untereinander.
- Der Skipper legt nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern unter Berücksichtigung der herrschenden Wetterverhältnisse sowie der weiteren für die Festlegung der Fahrtroute maßgeblichen Umstände die Törnroute fest. Änderungen gegenüber der ursprünglich geplanten Route sind demgemäß vorbehalten.
- Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Deshalb sind Sie besonders verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Skipper anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Im übrigen haben Sie Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vereinbarten Beendigung des Törns geltend zu machen. Sie verjähren 6 Monate nach der vereinbarten Beendigung.
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Zahlungsbedingungen
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Zugleich mit der Unterzeichnung des Mitseglervertrages durch Sie ist eine Anzahlung von 40% des vereinbarten Törnpreises fällig. Weitere 30% leisten Sie ohne besondere Zahlungsaufforderung bis zu dem im Mitseglervertrag angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis 4 Wochen vor Beginn des Törns eingehend. Die letzten 30% sind bei Törnantritt direkt beim Skipper in Bar zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen, d. h. innerhalb von 4 Wochen vor Beginn des Törns, ist der gesamte Betrag mit Unterzeichnung des Mitseglervertrages sofort zu bezahlen
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Rücktritt
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Treten Sie vom Vertrag zurück, ist unser Ersatzanspruch gemäß folgender Tabelle pauschaliert, sofern nicht entsprechend dem jeweiligen Sondertörn andere Rücktrittsbedingungen gelten:
- Bis 90 Tage vor Törnbeginn 25,00 € pro Person Bearbeitungsgebühr
- 90-30 Tage vor Törnbeginn 40 % des Törnpreises (die Anzahlung)
- weniger als 30 Tage vor Törnbeginn 100 % des Törnpreises
- Bis Törnbeginn können Sie Ersatzpersonen stellen unter der Voraussetzung, daß diese den besonderen Erfordernissen des Törns, den gesetzliche Vorschriften und den behördliche Anordnungen der jeweiligen Zielländer genügen . Bei zulässiger Stellung von Ersatzpersonen entstehen 25,00 € pro Person Bearbeitungsgebühr.
- Wird der Mitseglerplatz vom Eigner nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so kann der Mitbuchende frühestens nach 48 Stunden Verspätung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind alle eingezahlten Beträge zurück zu erstatten. Bei einer vereinbarten Törndauer von mehr als 2 Wochen erhöht sich diese Frist auf 72 Stunden.
- Der Eigner kann in folgenden Fällen vor Erbringung der vertragsmäßigen Leistungen zurücktreten oder nach Erbringung vertraglicher Leistungen den Vertrag kündigen:
- bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht des Eigners, die vertragsgemäße Leistung durchzuführen, für Ihn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze - bezogen auf diesen Vertrag - bedeuten würde, es sei denn, daß er die dazu führenden Umstände selbst zu vertreten hat. Sie erhalten dann die von Ihnen eingezahlten Beträge unverzüglich zurück.
- fristlos, wenn Sie die Durchführung des Törns ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Erfolgt die Kündigung, so behält der Eigner den Anspruch auf den vereinbarten Preis, er läßt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
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Haftung
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Die Haftung des Eigners und seiner Erfüllungsgehilfen - gleich von welchem Rechtsgrund, ist, soweit der Schaden des Mitseglers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit der Eigner für einen dem Mitsegler entstandenem Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird auf das Dreifache des jeweiligen Törnpreises beschränkt.
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Allgemeine Bestimmungen
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Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa,- Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile aus deren Nichtbeachtung gehen zu Ihren Lasten.
An Board sind jegliche Art von Drogen strickt verboten.
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches materielles Recht.
Ansprüche aus diesem Vertrag können nicht vor rechtskräftiger Feststellung abgetreten werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen steht ausschließlich der Person zu, die den Vertrag unterzeichnet hat, nicht einzelnen Mitbuchenden.
Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Göttingen, Deutschland. Sofern eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam ist, oder werden wird, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien sind jedoch in einem solchen Fall verpflichtet, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Inhalt und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder möglichst nahe kommt.
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